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Listig und selbstbewusst formulieren die Weber - wahrscheinlich mit Unterstützung von Breslauer Advokaten - ihre Eingaben an den preußischen König. Eigentlich sind alle zufällig am Ort des Geschehens gewesen und nichts lag ihren ferner als die Teilnahme an einer Revolte, Bestrafungen werden als ungerecht und willkürlich dargestellt. Arbeitslosigkeit und die Not der Familie werden häufig vorgebracht, um die Justiz milde zu stimmen.

 

Allerdurchlauchtigster Mächtigster,

Allergnädigster König und Herr

 

 

Seit dem 25ten Juli vorigen Jahres zu harter Zwangsarbeit verurtheilt, und meinen und meiner Familie gänzlichen Untergang vor Augen sehend, unterfange ich mich, Euerer Königlichen Majestät mit der flehentlichen Bitte um allergnädigste Erlösung von unverdienter Schmach zu nahen:
 

Als nämlich im vorigen Sommer durch unruhige Weber die Dierich´schen Fabrikgebäude in Langenbielau zerstört wurden, habe ich mich mit in der Nähe befunden, ich kam hinzu, nachdem das Militär bereits geschossen hatte, stellte mich ruhig an eine Hausecke, und habe von hier aus nur gesehen, wie das Militair sich vor dem aufrührerischem mit Steinen werfenden Haufen zurückzog. Danach bin ich mit angegeben, zur Untersuchung gezogen, und zu einjähriger Strafarbeit auf der Festung Schweidnitz verurtheilt worden, weil, wie es in den Gründen heißt, sich nach meinen Angaben und den erfolgten Ermittlungen nicht bezweifeln ließe, daß ich die wiederholte Aufforderung der bewaffneten Macht „sich zu entfernen“ vernommen, und darauf unbefolgt gelassen habe.

Diese Annahme ist aber (…) eine durchaus irrige, ich stand gar nicht in unmittelbarer Nähe, und es hatte, als ich durch Schüsse aufmerksam gemacht, hinzukam, doch Handgemenge und der Tumult schon begonnen, diesem war wahrscheinlich die bezeichnete Aufforderung schon vorausgegangen, wenigstens kann ich wiederholt bei Allem was mir heilig ist, ausführen, daß ich diese Aufforderung nicht gehört habe, wie dies bei dem Zusammenlauf vieler tausend aufgeregter Menschen wohl sehr natürlich ist, überdies wäre es mir, da ich im Gedränge stand, nicht möglich gewesen, fortzugehen, sofern nicht auch die mich dicht Umgebenden sich entfernten.

Ich habe also nur zugesehen, was ich nicht hindern konnte, und ich beklage die Verblendung der Tumultuanten tief, daß ich aber auch nur großen schuldbaren Antheil genommen hätte, läßt sich schon nur deshalb nicht vermuthen, weil ich als Färber und Drucker ja nur durch die Weber und Fabrikanten Beschäftigung finde. Habe ich mich dennoch bisher der über mich verhängten Strafe unterzogen, so geschah es theils, weil ich davon, daß das Rechtsmittel gegen das Erkenntniß innerhalb 10 Tagen vorgebracht werden müßte, nicht wußte, theils mit der gewissen Hoffnung, daß mein hoher Herr mir seine gewiß nicht unverdiente Gnade nicht versagen werde. Durch bisher stets unbescholtenes Leben in meinem Militär- und Gewerbeverhältniß, namentlich durch ruhiges Ertragen der gewiß nicht leichten Strafe, habe ich die Hoffnung darauf noch mehr begründet, und um nicht meinen alter Vater, welcher jetzt allein steht, und sein Gewerbe ohne mich kaum noch versehen kann, dem Kummer über ein solches Unglück erliegen zu sehen, auch um nicht selbst ein ganzes Jahr meiner besten Lebenszeit zu verlieren, nehme ich mir die Freiheit, unterthänigst die Bitte zu den Füßen des Throns niederzulegen:

Eure Königliche Majestät wollen allergnädigst geruhen, mir den geringen Rest meiner Strafe zu erlassen.

Mein ganzes Leben würde ich dafür in Dankbarkeit an unseren gnädigen Herrscher ruhiger Arbeit weihen.

 

In tiefster Ehrfurcht bleibe ich stets

Eurer Königlichen Majestät

 

unterthänigster

Moritz Jaeger*

Landwehrmann und Kattundrucker aus Ernsdorf

 

* in Gerhart Hauptmanns Weber-Drama tritt ein Moritz Jäger auf, der als Fremder von außen in die Gruppe der Weber hineinwirkt. Hauptmann hat aus seinen Quellen mehrere Personennamen in sein Drama übernommen (z.B. Ansorge, vgl. Lutz Kroneberg, Gerhart Hauptmann: Die Weber. Schauspiel aus den vierziger Jahren, 1982, mit Ergänzungen auf dieser Homepage unter „Gerhart Hauptmann“). Daß Gerhart Hauptmann von dem Moritz Jaeger wusste, der hier sein Gnadengesuch an den preußischen König richt, kann nicht belegt werden. Interessanter ist der Umstand, daß beim Abfassen dieses Gesuchs offenbar ein Advokat zur Seite stand, der für Argumentation und Schriftform gesorgt hat. Die Argumentation zeigt viel Selbstbewußtsein, keine Reue, er sei nur zufällig am Ort des Geschehens gewesen, er hätte ja gar nicht weglaufen können, weil die anderen ihm alle im Weg gewesen seien – und dann auch noch sein armer Vater, und seine eigene beste Lebenszeit.

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz I. HA Rep. 84a Justizministerium, Nr. 50245. Strafverfahren gegen 90 Teilnehmer am Weberaufstand in Schlesien im Juni 1844, enthält u.a.: Urteile und Personalangaben über einzelne Angeklagte, S. 273 - 276

mit freundlicher Genehmigung Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz